Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 20.08.2013

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   BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13   

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BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13 (https://dejure.org/2013,11801)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2013 - 2 B 33.13 (https://dejure.org/2013,11801)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 2 B 33.13 (https://dejure.org/2013,11801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines bestandskräftigen und auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhenden Dauerverwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines bestandskräftigen und auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhenden Dauerverwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
    Durch Beschluss vom 19. September 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes über die antragslose, d.h. unfreiwillige Einstellungsteilzeit als mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und nichtig (BVerfGE 119, 247).

    Entsprechende gesetzliche Regelungen und die darauf gestützten Teilzeitanordnungen sind verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138 Rn. 18 f.).

    Aus den nach § 31 Abs. 1 BVerfGG bindenden Gründen des Beschlusses vom 19. September 2007 (a.a.O. S. 265 f.) zur unfreiwilligen Einstellungsteilzeit nach dem Niedersächsischen Landesbeamtengesetz folgt, dass gesetzliche Regelungen, die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung vorsehen oder ermöglichen, gegen die nach Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation verstoßen.

  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
    Daraus folgt, dass teilzeitbeschäftigten Beamten jedenfalls dann Vollzeitbeschäftigung ermöglicht werden soll, wenn ansonsten eine amtsangemessene Lebensführung, wie sie durch die volle Alimentation gewährleistet wird, in Frage stehen könnte (Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 12 f. = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).

    Der Bedeutungsgehalt dieser Bestimmung ist durch das Urteil des Senats vom 30. Oktober 2008 (a.a.O.) geklärt:.

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
    Entsprechende gesetzliche Regelungen und die darauf gestützten Teilzeitanordnungen sind verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138 Rn. 18 f.).

    Dagegen darf der Klägerin weder zum Nachteil gereichen, dass sie infolge der ihr auferlegten Teilzeitbeschäftigung nicht die volle Dienstleistung erbracht hat, noch dass der Landeshaushalt in den Jahren 2007 und 2008 nicht genügend Planstellen enthalten hat, um alle teilzeitbeschäftigten Lehrer in Vollzeit zu beschäftigen (Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 28 Rn. 28 und 29).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
    Die auf verfassungswidriger gesetzlicher Grundlage teilzeitbeschäftigten Lehrer haben dann nicht ab der Nichtigerklärung des Gesetzes, sondern erst ab Beginn des darauf folgenden Schuljahres im Wege der Reduktion des Ermessens nach § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG auf Null einen Anspruch auf Aufhebung der Teilzeitanordnung, d.h. auf Vollzeitbeschäftigung (Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 22 f. = NVwZ 2011, 888).

    Vielmehr muss er über deren Aufhebung für die Zeit ab Eingang des Antrags eine Ermessensentscheidung nach § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG treffen, die sich an den allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in der Teilzeitphase zu orientieren hat (Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 59.11

    Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltfähigkeit von Teilbeschäftigungszeiten; degressive

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
    Die Unanfechtbarkeit des Dauerverwaltungsakts kann nicht dazu führen, dass dieser trotz feststehender Verfassungswidrigkeit für die Zukunft weiterhin Rechtswirkungen entfaltet (Urteile vom 26. September 2012 - BVerwG 2 C 48.11 - NVwZ-RR 2013, 325 Rn. 25 f. und vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 C 59.11 - NVwZ 2013, 444 Rn. 28 f. ).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
    Klärungsbedarf besteht, wenn eine von der Beschwerde aufgeworfene Frage von Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht weder beantwortet worden ist noch auf der Grundlage ihrer Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 ).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11

    Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13
    Die Unanfechtbarkeit des Dauerverwaltungsakts kann nicht dazu führen, dass dieser trotz feststehender Verfassungswidrigkeit für die Zukunft weiterhin Rechtswirkungen entfaltet (Urteile vom 26. September 2012 - BVerwG 2 C 48.11 - NVwZ-RR 2013, 325 Rn. 25 f. und vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 C 59.11 - NVwZ 2013, 444 Rn. 28 f. ).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 20.08.2013 - 2 B 33/13   

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https://dejure.org/2013,54539
VG Lüneburg, 20.08.2013 - 2 B 33/13 (https://dejure.org/2013,54539)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.08.2013 - 2 B 33/13 (https://dejure.org/2013,54539)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. August 2013 - 2 B 33/13 (https://dejure.org/2013,54539)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 201/13

    Dienstliche Beurteilung, Aufgabenbeschreibung, Mehrbelastung

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.08.2013 - 2 B 33/13
    Durch­ greifende Anhaltspunkte für erhebliche systematische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Polen bestehen nach der Rechtsprechung der Kammer nicht (Urteil vom 14.08.2013 - 2 A 201/13 -).
  • VG Düsseldorf, 13.07.2013 - 25 L 1165/13

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Polen, Asylverfahren, systemische Mängel,

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.08.2013 - 2 B 33/13
    An die Darle­ gung eines Sonderfalls sind strenge Anforderungen zu stellen (VG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2013-25 L 1165/13.A - mwN, zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 14.11.2013 - 3 B 6286/13

    Prüfung der rechlichen Zulässigkeit der Abschiebung in den Drittstaat bzw.

    Diese Einschätzungen macht sich das Gericht in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden einschlägigen erstinstanzlichen Rechtsprechung zu Eigen (vgl. bereits VG Oldenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 3 B 5698/13 - V.n.b.; vgl. auch VG München, Beschluss vom 14. August 2013 - M 16 S 13.30790 - juris; VG Potsdam, Urteil vom 4. Juni 2013 - 6 K 732/13.A - juris; VG Osnabrück, Urteil vom 23. Januar 2013 - 5 A 265/12 - juris; VG Stade, Beschluss vom 5. August 2013 - 3 B 2922/13 - V.n.b.; VG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2013 - 2 B 33/13 - V.n.b.; VG Weimar, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 7 E 20069/11 We - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 20. März 2012 - AN 10 E 11.30140 - juris und Beschluss vom 30. September 2013 - AN 10 S 13.30742 - juris ebenfalls mit der Feststellung, dass die medizinische Versorgung von Asylbewerbern in Polen gewährleistet ist; VG des Saarlandes, welches mit Beschluss vom 24. Juni 2013 (- 6 L 839/13 - juris) festgehalten hat, dass das Bundesamt darauf hingewiesen habe, dass in den letzten Monaten tausende Tschetschenen über Polen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist seien, die hier einen Asylantrag gestellt hätten, und dass aus diesen Verfahren Anhaltspunkte für systemische Mängel im polnischen Asylverfahren nicht bekannt seien; a.A. im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes VG Meiningen, Beschluss vom 26. April 2013 - 8 E 20075/13 - und VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. September 2013 - 5 L 652/13.WI.A - beide abrufbar unter www.asyl.net).
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